„Wir haben einen großen Sanierungsstau bei der Modernisierung, energetischen Sanierung und Instandhaltung unserer Häuser!"
Anlässlich der Beratungen im Bundestag über den konkreten Einsatz eines 100-Milliarden-Euro-Anteils aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis die verbindliche Einbindung von Kinder- und Jugendhilfe-Infrastrukturen.
Aktuell wird im Bundestag das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) beraten. Es regelt, wie der für Länder und Kommunen reservierte 100-Milliarden-Euro-Anteil eingesetzt werden soll. Am 12. September steht die erste Lesung im Plenum auf der Tagesordnung.
Wichtig zu verstehen ist dabei: Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe – Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und weitere gemeinnützige Freizeit- und Übernachtungsstätten wie zum Beispiel die Naturfreundehäuser – sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und brauchen dringend Investitionen.
Eine Milliarde Euro Investitionsbedarf
Jahrzehntelange Unterfinanzierung hat einen massiven Investitionsstau erzeugt – von energetischer Sanierung über Digitalisierung bis zur Barrierefreiheit. Das Bündnis fordert deshalb in seiner „Stellungnahme zur Ausgestaltung des Bildungs- und Betreuungssondervermögens im Interesse junger Menschen“ ein eigenständiges, tragfähiges Sonderinvestitionsprogramm aus Mitteln des Sondervermögens, das genau diese Bedarfe abdeckt. Der dokumentierte bundesweite Investitionsbedarf liegt der Stellungnahme zufolge bereits heute bei mindestens einer Milliarde Euro.
„Wir haben einen großen Sanierungsstau bei der Modernisierung, energetischen Sanierung und Instandhaltung unserer Häuser. Nur mit öffentlicher Hilfe können wir auch in Zukunft unsere Angebote für Familien und Schulklassen erhalten.“
Gabi Rolland, im NaturFreunde-Bundesvorstand zuständig für den Fachbereich Naturfreundehäuserwerk und Häuserarbeit.
Die NaturFreunde Deutschlands sind Teil des Bündnisses, haben mehr als 350 Naturfreundehäuser und unterstützen die Forderungen mit Nachdruck.
Infrastrukturen der Kinder- und Jugendhilfe im Gesetzgebungsverfahren verbindlich mitdenken
Das stetig wachsende Bündnis, dem unter anderem der Deutscher Bundesjugendring, das Deutsche Jugendherbergswerk, der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten, der Verband deutscher Schullandheime sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugenderholungszentren angehören, fordert deshalb, diese Infrastrukturen im Gesetzgebungsverfahren verbindlich mitzudenken und im Wortlaut zu verankern. Alles andere wäre ein fatales Signal an junge Menschen.
Damit das geforderte Programm auch wirkt, braucht es aus Sicht des Bündnisses klare Leitplanken und eine niedrigschwellige Förderlogik, die die Realität vieler Häuser – insbesondere im ländlichen Raum – abbildet. Antragsberechtigt sollen gemeinnützige Einrichtungen sein, die überwiegend in der Jugendhilfe gemäß SGB VIII tätig sind. Außerdem braucht es ausreichend Vorlauf bei Interessenbekundungen und Anträgen sowie verlängerte Bewilligungszeiträume und flexible Umsetzungsfristen für komplexe Bauvorhaben.
Wesentlich ist auch die Finanzierungsarchitektur: Der geforderte Eigenanteil der Träger muss niedrig gehalten werden – über zehn Prozent hinaus wäre für viele Häuser nach den Corona-Jahren nicht zu stemmen. Als Vorbild kann das erprobte Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ dienen – allerdings als eigenständiges Instrument, zugeschnitten auf die Bedürfnisse gemeinnütziger Jugendbildungs- und Übernachtungsstätten.
Gesetzentwurf setzt Leitplanken für Fördermaßnahmen bis 2036
Warum diese Forderungen jetzt in das LuKIFG gehören? Weil der Gesetzentwurf die Leitplanken setzt, nach denen Länder die 100 Milliarden Euro verteilen – einschließlich Fristen und Verwendungsregeln. Nach derzeitigem Stand können so Maßnahmen bis Ende 2036 bewilligt werden. Genau hier braucht es die ausdrückliche Benennung der Kinder- und Jugendhilfe-Infrastrukturen, damit Länder ihre Förderlinien entsprechend aufsetzen und die Bedarfe der Einrichtungen verlässlich adressieren können.
Unsere Erwartung an die Abgeordneten im Bundestag ist deshalb eindeutig: Verankern Sie die Einbindung dieser Infrastrukturen verbindlich im Gesetz und sorgen Sie für ein eigenständiges Sonderinvestitionsprogramm, das den Investitionsstau systematisch abbaut! Das stärkt außerschulische Bildung und demokratische Teilhabe – und schafft zukunftsfähige Orte für junge Menschen in Stadt und Land.
Vollständige Stellungnahme des Bündnisses: PDF-Download
Unterzeichnende Organisationen der Stellungnahme:
Deutscher Bundesjugendring (DBJR), Deutsches Jugendherbergswerk (DJH), Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten (AdB), Deutsche Sportjugend (dsj), Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Katholisches Jugendreisen, Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ), Verband deutscher Schullandheime (VDS), Himmlische Herbergen, Gemeinsame Initiative der Träger politischer Jugendbildung (GEMINI), NaturFreunde Deutschlands (NFD), Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugenderholungszentren e.V. (Kiez in Deutschland).